Die Rechtsgeschäftslehre als Kernstück des Allgemeinen Teils des BGB wird im ersten Semester gelehrt und dient wie keine andere Materie der Einführung in die Systematik und Begrifflichkeit des BGB. Die Umsetzung der Regelungen des Allgemeinen Teils in die Methodik der Fallbearbeitung bereitet Studierenden nicht selten Probleme. Die Neudarstellung entwickelt die Rechtsgeschäftslehre des BGB in der gedanklichen Ordnung des Gutachtens, also so, wie es das Denken im Aufbau von Anspruchsgrundlagen erfordert. Dabei zeigt sich, dass der dem BGB zugrunde liegenden Rechtsgeschäftsdogmatik neue Seiten abgewonnen werden können.
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