Die Darstellung der Entwicklung der Strafgesetzbücher Sachsens im 19. Jahrhundert ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der Kodifizierungsbestrebungen seit 1811, der jeweils geltenden Fassungen der sächsischen Strafgesetze, der Diskussionen der Gesetzesplanungsinstanzen und ihrer Entwürfe sowie der Stellungnahmen verschiedener Wissenschaftler und Behörden.
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