Am 1.1.2009 ist die seit langem diskutierte Neufassung der ÖNORM B 2110 erschienen. Der Autor, ausgebildeter Bautechniker und auf dieses Gebiet spezialisierter Rechtsanwalt, war an der Überarbeitung maßgeblich beteiligt. Die ÖNORM B 2110 ist seit vielen Jahren Bestandteil nahezu jeden Bauvertrags. Ihre Kenntnis gehört zum kleinen Einmaleins jedes Baupraktikers. Im Lauf der Zeit hat auch die Judikatur der ÖNORM B 2110 eine Bedeutung zugeschrieben, die über jene von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" weit hinaus geht. Trotzdem sind die genauen Wirkungen der einzelnen Bestimmungen oft unbekannt oder zumindest unklar. Das vorliegende Werk bietet eine an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtete Kommentierung der ÖNORM B 2110, wobei vor allem die einschlägige Judikatur besonders weitgehend aufgearbeitet wurde.
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