In den letzten 25 Jahren hat das chinesische Recht eine beeindruckende Entwicklung erfahren. In zunehmendem Maße wird es Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen, und in Deutschland erscheinen in immer größerer Zahl Publikationen, die das chinesische Recht für die Rechtsvergleichung erschließen oder es rechtsvergleichend mit anderen Rechtsordnungen erörtern. In der neuen Schriftenreihe Schriften zum chinesischen Recht, die im Auftrag der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung von Professor Dr. Uwe Blaurock, Freiburg, Professor Dr. Ulrich Manthe, Passau, Dr. Knut B. Pißler, Hamburg, und Professorin Dr. Christiane Wendehorst, Göttingen, herausgegeben wird, sollen in erster Linie Monographien, wie etwa herausragende Dissertationen oder Habilitationsschriften erscheinen, darüber hinaus aber auch Tagungsbände sowie kommentierte Übersetzungen wichtiger chinesischer Gesetze oder zweisprachige Gesetzessammlungen. Es soll hiermit der wissenschaftliche Gedankenaustausch mit China gefördert und für rechtsvergleichend arbeitende Juristen eine Publikationsplattform geschaffen werden. Ein besonderer Gesichtspunkt ist dabei auch der Praxisbezug der veröffentlichten Werke. Die Herausgeber hoffen, dass die Schriften zum chinesischen Recht künftig einen wesentlichen Bestandteil des rechtlichen Dialogs zwischen Deutschland und China bilden werden und wünschen ihnen eine wohlwollende Aufnahme in der juristischen Öffentlichkeit.
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