Das Verhaltnis von umsatzsteuerlicher Organschaft und Insolvenzanfechtung erscheint weitgehend ungeklart. Wahrend die Organschaft zu einer steuerrechtlichen Verschmelzung fuhrt, muss die Insolvenzanfechtung die einzelnen Vermogensmassen des Organtragers und der Organgesellschaften sauber auseinanderhalten. Besonders intrikat erweist sich das Problem der bestehenden, aber unerkannten Organschaft. Der Beitrag geht den relevanten Fragen im Zusammenhang nach. Dabei konzentriert sich der Beitrag auf die Anfechtung in der Insolvenz der (vermeintlichen) Organgesellschaft.
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