Der Aufsichtsrat (AR) ist eines von drei Organen jeder Aktiengesellschaft (AG): Vorstand â AR â Hauptversammlung. Diese drei Organe stehen â anders als in der GmbH â untereinander nicht in einer hierarchischen Ordnung, sondern sind vollig gleichberechtigt: niemand ist des anderen Vorgesetzter; der AR hat kein Weisungsrecht gegenuber dem Vorstand (§ 76 AktG betont das), und die Hauptversammlung erst recht nicht (§ 119 Abs. 2 AktG betont das). In dieser Ordnung hat jedes Organ seine festen Zustandigkeiten:
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