Die Förderung der Technik ist heute Staatsaufgabe. Das verlangt aber auch die Anerkenntnis, dass eine möglichst umfassende und systematische Berücksichtigung erkennbarer Fortschrittsfolgen Mittel und Ausdruck staatlicher Vorsorge ist und somit ebenfalls den Rang einer Staatsaufgabe einnimmt. Dieses Werk versucht daher, die zweckmäßige Aus- und Fortbildung Parlamentarischer Beratung durch und über das Instrument einer systematischen Technikfolgenabschätzung und –bewertung voranzutreiben.
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