----- 研究与教学中的按需应用:瑞典与德国的公共教育和比较法研究
Die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten in Schule und Universität, in Forschung und Lehre wird wissenschaftspolitisch als eine der Überlebensbedingungen einer an Rohstoffen armen Industrienation wie Deutschland angesehen. Der Verfasser hat die Erfolgsbedingungen von Forschung und Lehre anhand des Urheberrechts rechtsvergleichend in Deutschland und Schweden untersucht. Der rechtliche Rahmen hat sich in Deutschland mit dem Inkrafttreten des novellierten Urheberrechts zum 13. September 2003 grundlegend verändert. So bietet er nach Umsetzung der Vorgaben aus der InfoSoc-RL im Vergleich mit Schweden Vorteile. Während Schweden seit dem 1. Juli 2005 das Online-Angebot geschützter Inhalte in Unterricht und Forschung schrankenlos unter das Urheberrecht stellt und damit an die Einwilligung der Rechteinhaber knüpft, wird es in Deutschland Lehrenden und Forschenden mit der Einführung des 52a UrhG gestattet, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung erlaubnisfrei Werke und Werkteile in Netzwerken zum elektronischen Abruf bereitzuhalten.
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