In der "Rechtssumme" Bruder Bertholds, einer zwischen 1300 und 1340 verfaßten deutschen Bearbeitung der lateinischen "Summa confessorum" des Johannes von Freiburg, begegnet erstmals die Begrifflichkeit des kanonischen Rechts in deutscher Sprache. Das Wörterbuch will den Zugang zu den Fassungen der "Rechtssumme" von den Einzelwörtern her schaffen. Es ist als Bedeutungswörterbuch angelegt und will als integraler Bestandteil der Gesamtedition gelten. Dem Wörterbuch sind die drei Fassungen der "Rechtssumme" zugrundegelegt; daher sind alle lexikalischen Eigenheiten dieser Versionen erfaßt. Die Belege zu den einzelnen Lemmata werden jeweils als Kontextbelege geboten. Auch Bruder Bertholds lateinische Quelle ist mit einbezogen: wo sich in der "Summa confessorum" ein Äquivalent zum jeweiligen Lemma nachweisen läßt, wird dies beim einzelnen Beleg vermerkt.
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