Rechtsgeschichte ist ein Teil der Kulturgeschichte. Rechtsentwicklungen werden in Kunstwerken reflektiert, mitunter auch vorweggenommen. Umgekehrt vermögen juristisches Handwerk und juristische Reflexion häufig bei der Erschließung literarischer Werke Hilfestellung zu leisten. Die Abteilung „Recht in der Kunst" bietet diese Hilfestellung an. Sie enthält neben sekundärwissenschaftlichen Textsammlungen und Abhandlungen vor allem Textausgaben literarischer Werke, in deren Mittelpunkt Fragen des Rechts stehen und die mit je einem Kommentar aus literaturwissenschaftlicher Sicht und aus rechtlicher und / oder rechtshistorischer Sicht versehen werden.
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