Die Grenze zwischen juristischer Zeitgeschichte und geltendem Recht ist fließend. Diese Grauzone füllt die Abteilung „Juristisches Zeitgeschehen" aus. Sie dokumentiert und erörtert rechtspolitische Vorgänge und Gerichtsverfahren von grundsätzlicher Bedeutung, die in die Rechtsgeschichte einzugehen versprechen. Dazu gehören auch Dokumentationen der Berichterstattung über einschlägige zeitgenössische Vorgänge (z.B. Presseberichte und Erlebnisberichte).
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