Die zentralen Fragen lauten, wie und seit wann Policey-Normen umschrieben werden können und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Der dritte Band eröffnet erstmals für Bayern mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und städtischer Policey wirkte.
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