Fast sämtliche Anhänger absoluter rechtsphilosophischer Wertprinzipien im neunzehnten Jahrhundert so z. B. Stahl, Trendelenburg, Lasson haben den Empirismus auf sich wirken lassen und eine Versöhnung der Spekulation mit der positiven Rechtswissenschaft zum mindesten angestrebt. In neuester Zeit hat vor allem Stammler die Einordnung des Rechts in absolute Zweckzusammenhänge mit der Ansicht zu vereinigen gewußt, daß die „formale Gesetzmäßigkeit oder „gegenständliche Richtig keit lediglich einen Maßstab für oder eine unbedingte Anforde rung an das Recht, ein Ziel für den Gesetzgeber, nicht aber eine äußerlich verbindliche Norm für das Zusammenleben der Menschen bedeuten kann. So erfüllt die kritische Wertspekulation die Forderung Bergbohms, Philosophie des positiven Rechts zu sein.
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