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Auf Antrag des Kreises Schleswig-Holstein beschloss die 1896 in Dresden tagende Hauptversammlung des Deutschen Apotheker-Vereins, den Vorstand mit der Herausgabe eines homöopathischen Arzneibuches zu beauftragen, das für die Zubereitung, Beschaffenheit, Prüfung und Beurteilung homöopathischer Arzneimittel allgemein gültige Anweisungen enthalten sollte. In Ausführung dieses Auftrages wurde mit hoher Zustimmung der Preussischen und Württembergischen Regierungen eine Kommission gebildet, der ausser homöopathischen Aerzten und Apothekern auch wissenschaftliche Vertreter der Chemie, Pharmakognosie und Pharmakologie bereitwilligst beitraten. Im ganzen bestand die Kommission zunächst aus 27 Mitgliedern. Davon waren 5 Professoren an Hochschulen, 12 homöopathische Aerzte und 10 Apotheker. Im Verlaufe der Thätigkeit der Kommission schieden 8 Mitglieder aus, so dass beim Abschluss der Arbeiten noch 19 Mitglieder der Kommission angehörten. Die Kommission hielt am 11. August 1897 in Berlin eine Sitzung ab, in der die bei der Bearbeitung des Arzneibuches zu beobachtenden Grundsätze festgestellt werden sollten. Auf allen Seiten ergab sich hier vollständige Einigkeit darüber, dass die Schaffung eines homöopathischen Arzneibuches zu dem oben erwähnten Zwecke dringend zu wünschen sei. Auch bezüglich der aufzunehmenden Mittel und der Bearbeitung der einzelnen Artikel war unschwer eine vollständige Einigung zu erzielen. In der Frage der Bewertung der Tinkturen und Lösungen waren die weitaus meisten Mitglieder der Kommission der Ansicht, dass man unbeschadet der Hahnemannschen Grundsätze gewisse Vereinfachungen einführen müsse.
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